Nießbrauchbestellung an Grundstück für mehrere Personen: Aufhebbarkeit der Gesamtberechtigung

BGH, Urteil vom 6. März 2020 – V ZR 329/18

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=07af03b532463fd467081391d1172df4&Sort=3&Seite=31&nr=108181&pos=945&anz=64050

Leitsatz

Ist für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, kann die Aufhebung der Gesamtberechtigung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB nicht verlangt werden.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
Pinterest