Ein Mandant befindet sich in einer Erbengemeinschaft und möchte wissen, wie das vorhandene Vermögen interessengerecht unter den Miterben verteilt werden kann. Nach eingehender Analyse des Sachverhalts erstelle ich unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte ein Konzept hinsichtlich der Erbauseinandersetzung und setzen dieses rechtssicher und interessengerecht um.
So können wir eine zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung und Teilungsversteigerung der Nachlassimmobilie verhindern und die Interessen aller Beteiligten der Erbengemeinschaft wahren.
