Kontrollbetreuung bei Konflikten mit Bevollmächtigten

BGH, Beschluss vom 26. März 2025 – XII ZB 178/24
zum Beschluss https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%20178/24

Der XII. Zivilsenat entschied, dass eine vorher aufgehobene Kontrollbetreuung wieder eingerichtet werden darf, wenn nachträglich Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt des Bevollmächtigten auftreten. Im konkreten Fall hatte der Sohn einer dementen Mutter ihr Vermögen um rund 900.000 € vermindert. Das Amtsgericht setzte daraufhin erneut einen Kontrollbetreuer ein. Der BGH bestätigte diese Entscheidung; bei erheblichen Zweifeln an der ordnungsgemäßen Ausübung einer Vorsorgevollmacht rechtfertigt eine Kontrollbetreuung den Eingriff in die Autonomie.

Beitrag teilen:

WhatsApp
Facebook
Email
X