Mein Mandant hat eine Immobilie auf Mallorca und verbringt seit seinem Eintritt in den Ruhestand jedes Jahr dort die Wintermonate. Er fragt sich, ob diese Immobilie im Falle seines Ablebens nach deutschem oder nach spanischem Recht vererbt wird und welche Vorkehrungen er zur Sicherung seines Nachlasses treffen muss. Nach gemeinsamer Analyse seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erarbeiten wir gemeinsam eine interessengerechte Lösung, welche rechtssicher und verbindlich in einem Testament festgelegt wird.
