„Sie möchten Immobilien oder sonstiges Vermögen schon zu Lebzeiten an Ihre Angehörigen weitergeben?“

Ein Mandant beabsichtigt bereits zu Lebzeiten seinen beiden Söhnen schenkungsweise Immobilien zu übertragen. Zugleich will er aber sich und seine Ehegattin bis zu deren beider Lebensenden finanziell versorgt wissen.
Im Rahmen einer umfassenden Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten werden für ihn und seine Söhne Überlassungsverträge konzipiert. Dadurch kann er zwei Immobilien steuergünstig an seine Kinder übertragen, sich aber gleichzeitig bestimmte Rechte vorbehalten, um seine Altersvorsorge zu sichern.