Testament und Anfechtung – Ärztinnen und Ärzte als Vermächtnisnehmer – Testierfreiheit vor Berufsrecht

BGH, Urteil vom 2. Juli 2025 – IV ZR 93/24
zum Urteil https://www.bundesgerichtshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/EntscheidungssucheBGH_Formular.html

In diesem Fall hatte ein Patient seinem behandelnden Hausarzt im Wege eines „Erbvertrags“ ein Grundstück vermacht. Das Oberlandesgericht sah darin einen Verstoß gegen das ärztliche Zuwendungsverbot. Der BGH hob die Entscheidung auf und betonte, dass die grundrechtlich geschützte Testierfreiheit aus Art. 14 GG nur durch ein Parlamentsgesetz eingeschränkt werden könne; berufsrechtliche Vorschriften genügen hierfür nicht. Ob die Zuwendung sittenwidrig (§ 138 BGB) ist, muss das Berufungsgericht prüfen. Das Urteil verdeutlicht, dass Vermächtnisse zugunsten von Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich möglich bleiben.

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