Testamentsvollstreckung: Auskunftspflicht der Erben trotz Testamentsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 15. Januar 2025 – IV ZR 166/24
zum Beschluss https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%20166/24

Der BGH wies den Antrag von Erben auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zurück. Er stellte klar, dass die Auskunftspflicht gegenüber Pflichtteilsberechtigten den Erben persönlich trifft, auch wenn eine Testamentsvollstreckerin eingesetzt ist. Die Erben müssen ihre Ansprüche gegen die Testamentsvollstreckerin durchsetzen, um ihre Auskunftspflicht zu erfüllen. Ein nicht zu ersetzender Nachteil liegt nicht schon darin, dass Familienmitglieder gegeneinander vorgehen müssen; das Interesse des Pflichtteilsberechtigten hat Vorrang.

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