BGH Erbrecht aktuell
Rechtsanwältin für Erbrecht und Vermögensnachfolge in München

Pflichtteilsanspruch: Eidesstattliche Versicherung des Erben bezüglich eines notariellen Nachlassverzeichnisses

BGH, Urteil vom 1. Dezember 2021 – IV ZR 189/20   https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2021-12-1&nr=125032&pos=2&anz=4 Leitsatz Unter den Voraussetzungen des § 260 Abs. 2 BGB ist der Erbe auch dann zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, wenn die Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses erteilt worden ist. Die Versicherung an

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Eigenhändiges Testament: Darlegungs- und Beweislast für den Einwand der Testierunfähigkeit des Erblassers

BGH, Beschluss vom 24. November 2021 – IV ZR 132/21 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=124735&pos=0&anz=1 Orientierungssatz Gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kann derjenige, der Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kein eigenhändiges Testament errichten. Die Darlegungs- und Beweislast für die mangelnde Lesefähigkeit des Erblassers trägt grundsätzlich derjenige, der sich auf diesen Einwand der mangelnden Testierfähigkeit beruft. Kann die Beweisaufnahme

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Pflichtteilsrecht: Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Veräußerung des Nachlassgegenstands durch den Erben

BGH, Urteil vom 29. September 2021 – IV ZR 328/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=123025&pos=20&anz=809 Leitsatz Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB steht nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde.

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Kommanditistenhaftung: Haftung der Erben für Verbindlichkeiten einer Kommanditgesellschaft

BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 – II ZR 92/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=II%20ZR%2092/20&nr=121363 Orientierungssatz 1. Bei einem Versterben des Kommanditisten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft erstreckt sich die gesamtschuldnerische erbrechtliche Haftung seiner Erben gemäß §§ 1967, 2058 BGB, §§ 171 f. HGB grundsätzlich nur auf die zum Zeitpunkt des Erbfalls begründeten Verbindlichkeiten, soweit

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Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung der Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten; Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege; Berechnung des Zusatzpflichtteils

BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 – IV ZR 174/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f44baf044596f3082368fcb1b14b1ab2&nr=118858&pos=0&anz=1 Leitsatz 1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. 2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs. 3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gemäß § 2305 BGB. Orientierungssatz

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Testamentsauslegung: Ausschluss eines Ausgleichungsanspruch eines Abkömmlings für erbrachte Pflegeleistungen

BGH, Beschluss vom 24. März 2021 – IV ZR 269/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=IV%20ZR%20269/20&nr=117463 Orientierungssatz 1. § 2057a BGB, den § 2316 Abs. 1 BGB in das Pflichtteilsrecht überträgt, begründet kein Recht des besondere Leistungen (hier: Pflegeleistungen) erbringenden Abkömmlings am Nachlass oder einen Anspruch gegenüber dem Erblasser, in das oder den dieser nicht eingreifen dürfte. 2. § 2057a

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Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines denkmalgeschützten Nachlassgrundstücks: Wissenszurechnung der Kenntnis der Erben und der der Hausverwaltung

BGH, Urteil vom 19. März 2021 – V ZR 158/19 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=V%20ZR%20158/19&nr=117220 Leitsatz 1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen. 2. a) Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht

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Erbrecht: Geltendmachung beeinträchtigender Schenkungen bei einem Berliner Testament

BGH, Urteil vom 10. März 2021 – IV ZR 8/20 https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2021&Seite=93&nr=116632&pos=2804&anz=3553 Orientierungssatz 1. Auf wechselbezügliche Verfügungen in einem Berliner Testament findet § 2287 Abs. 1 BGB entsprechende Anwendung. 2. Der Herausgabeanspruch aus § 2287 Abs. 1 BGB gehört nicht zum Nachlass, so dass er bei Vorhandensein mehrerer Vertragserben bzw. bindend eingesetzter Schlusserben nicht den Erben

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Nachlasssache mit grenzüberschreitendem Bezug: Beurteilung einer konkludenten Rechtswahl des Erblassers im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung

BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 – IV ZB 33/20 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=115795&pos=22&anz=659 Leitsatz Die Frage, ob der Erblasser eine konkludente Rechtswahl im Sinne von Art. 22 Abs. 2 EuErbVO getroffen hat, ist unionsautonom und nicht unter Rückgriff auf das hypothetisch gewählte Recht zu beurteilen (hier: Wahl des deutschen Rechts für die Bindungswirkung in einem zwischen einer

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