BGH, Urteil vom 29. Juni 2022 – IV ZR 110/21
zum Urteil https://www.bundesgerichtshof.de/SiteGlobals/Forms/Suche/EntscheidungssucheBGH_Formular.html
Der BGH entschied, dass deutsche Pflichtteilsrechte Teil des ordre public sind. Ein in England lebender Deutscher hatte seinen Adoptivsohn nach englischem Recht enterbt. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass der Pflichtteil des nach deutschem Recht berechtigten Sohns dennoch durchsetzbar ist. Eine testamentarische Pflichtteilsentziehung nach ausländischem Recht ist in Deutschland unbeachtlich, wenn sie den grundlegenden deutschen Rechtsprinzipien widerspricht. Damit stärkt der BGH den Schutz Pflichtteilsberechtigter bei grenzüberschreitenden Nachlässen.