BGH, Beschluss vom 28. Mai 2025 – XII ZB 65/25
zum Beschluss https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZB%2065/25
Eine Mutter hatte einer Tochter eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt. Die andere Tochter beantragte eine gerichtlich bestellte Betreuerin. Der BGH bestätigte, dass bei einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht grundsätzlich kein Bedarf für eine staatliche Betreuung besteht. Das Gericht prüfte die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin und stellte fest, dass sie bei Erteilung der Vollmacht handlungsfähig war; eine Betreuung wäre nur dann erforderlich, wenn begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Interessen bestehen.